RE: Neues Bewertungssystem bei ebay
Verfasst: Mittwoch 13. Februar 2008, 10:23
@ Servokurt
Für Versand werden keine Gebühren fällig.
@ Mike
Ehrlich gesagt: Das finde ich gar nicht weiter verwerflich, vorausgesetzt natürlich, die Ware ist ordentlich verpackt und die Versandkosten auf Normalniveau für ein versichertes Paket. Aber selbst die Versicherung zu übernehmen, ist ja ok (sofern dann auch stressfrei ersetzt wird). Ob nun DHL oder er selbst den Schaden übernimmt spielt für den Käufer doch keine Rolle, dass höhere Risiko hat in jedem Falle der VK. Ob sich das auf Dauer rechnet, ist eine andere Sache, aber ja nicht das Problem des Käufers. Sinnvoll wäre natürlich, darauf hinzuweisen, um Irritationen zu vermeiden.
Mal nebenher: Bei gewerblichen Anbietern darf in der Auktion nicht zwischen versichertem und unversichertem Versand unterschieden werden! Neueste Abmahnmasche: Es darf nicht einmal erwähnt werden, dass es versicherter Versand ist (weil man damit eine Leistung vortäuscht, die ja eh gegeben sein MUSS, da das Versandrisiko der VK trägt).
Das ist zwar alles recht weltfremd, da dem Kunden selbsttätiges Denken abgesprochen wird, aber für sowas hagelt es Abmahnungen. Als Gewerbetreibender im Web muss man vorher Jura studieren. Völlig bekloppt. Das beste an der Ganzen Geschichte ist noch, dass die offizielle (1) Empfehlung zum Widerrufsrecht rechtlich unwirksam ist! Da warane auch wieder ganz schlaue am Werk.
Für Versand werden keine Gebühren fällig.
@ Mike
Ehrlich gesagt: Das finde ich gar nicht weiter verwerflich, vorausgesetzt natürlich, die Ware ist ordentlich verpackt und die Versandkosten auf Normalniveau für ein versichertes Paket. Aber selbst die Versicherung zu übernehmen, ist ja ok (sofern dann auch stressfrei ersetzt wird). Ob nun DHL oder er selbst den Schaden übernimmt spielt für den Käufer doch keine Rolle, dass höhere Risiko hat in jedem Falle der VK. Ob sich das auf Dauer rechnet, ist eine andere Sache, aber ja nicht das Problem des Käufers. Sinnvoll wäre natürlich, darauf hinzuweisen, um Irritationen zu vermeiden.
Mal nebenher: Bei gewerblichen Anbietern darf in der Auktion nicht zwischen versichertem und unversichertem Versand unterschieden werden! Neueste Abmahnmasche: Es darf nicht einmal erwähnt werden, dass es versicherter Versand ist (weil man damit eine Leistung vortäuscht, die ja eh gegeben sein MUSS, da das Versandrisiko der VK trägt).
Das ist zwar alles recht weltfremd, da dem Kunden selbsttätiges Denken abgesprochen wird, aber für sowas hagelt es Abmahnungen. Als Gewerbetreibender im Web muss man vorher Jura studieren. Völlig bekloppt. Das beste an der Ganzen Geschichte ist noch, dass die offizielle (1) Empfehlung zum Widerrufsrecht rechtlich unwirksam ist! Da warane auch wieder ganz schlaue am Werk.