Super Sache wenn wir so eine Klassifizierung festlegen koennten und das ganze auch noch fuers naechste RWE aufgegriffen wuerde.
Ein Punkt ist mir aufgefallen, der noch gar nicht erwaehnt wurde und zwar das griplos-machen der Vorderreifen. Nach derzeitiger Praxis findet diese bereits Anwendung ab der Klasse 2 und 3, wenn nicht generell.
Da hierbei 30 Jahre ausgeduenstete und ausgehaertete Originalreifen denselben Zweck erfuellen und die Kippneigung eines Autos deutlich reduzieren waere ich dafuer dieses als generell erlaubten Punkt ab Klasse 1 aufzufuehren (da ja ansonsten gilt "Was nicht erlaubt ist, ist verboten").
Probleme sehe ich in Klasse 2 mit dem Passus "dezentes Tieferlegen erlaubt". Dies ist eine rein subjektive Beurteilung, der Sunny findet seinen SL bestimmt auch "sehr dezent", - gell Markus

Hier koennte ein Mindestabstand Schweller-Fahrbahn helfen, das artet aber schon wieder in Messen und Erbsenzaehlen aus.

Ansonsten waere ich auch nicht abgeneigt Tieferlegen hier generell zu erlauben. Dadurch, dass ja keine Dremeleien oder andere Reifenbreiten wie in Klasse 3 erlaubt sind findet jedes Auto so eine natuerliche und fuer alle gleiche Tieferlegungsgrenze.
Was mir ferner fehlt, beginnend mit Klasse 1, ist die Existenz von Scheiben und Inlet, oder waere das generell vorausgesetzt? Selbiges gilt auch fuer Fahrzeugdaecher, das Umbau- bzw. Schrott-Cabrio waere somit tabu oder in Klasse 5 zu sehen.
So, das waren meine 5 Cent zu dieser fruchtvollen und am Ende hoffentlich von einem mehrheitlichen Ergebnis getragenen Diskussion.
Viele Gruesse,
Christian